Findet nur eine einmalige Beratung ohne ein weitergehendes Tätigwerden eines Rechtsanwalts statt, so spricht man von einer sog. Erstberatung (Beratungsmandat). Die Erstberatung ist besonders preisgünstig.
In diesem Fall vetritt der Anwalt seinen Auftraggeber nicht offen nach außen, sondern gibt nur Tipps und Ratschläge. Das erste anwaltliche Beratungsgespräch beinhaltet für Sie die Möglichkeit, Ihre Fragen und Problemstellungen mit mir mündlich zu erörtern. So können Sie sich z.B. über die Rechtslage informieren, eine erste Beurteilung über die Erfolgausichten einer Klage erhalten.
Eine Erstberatung für Privatpersonen kostet in der Anwaltskanzlei Tütüncü durchschnittlich zwischen 50,00 € (Mindestbetrag) bis maximal 150,00 Euro (Preisobergrenze für Privatpersonen).
Hinweis
- Staatliche finanzielle Unterstützung erhalten Sie in Form der Beratungshilfe (nur auf Antrag bei der » » Rechtsantragstelle des Amtsgerichts an Ihrem Wohnort).