Rechtsanwälte haben sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu richten, und dieser hält Anwalts-Honorare in einem angemessenem Rahmen. Je nach Einzelfall können aber auch Pauschalvereinbarungen oder Vereinbarungen nach Aufwand erfolgen.
Dieses Geld ist in der Regel auch gut angelegt, denn "ein Anwalt kostet weniger als keiner": fehlende oder fehlerhafte Beratung führt meistens zu weit höheren Kosten bzw. Schäden.
Eine Erstberatung für Privatpersonen kostet in der Anwaltskanzlei Tütüncü zwischen 50,00 € (Mindestbetrag) bis maximal 175,00 Euro (Preisobergrenze für Privatpersonen). Fragen Sie gleich zu Beginn der Erstberatung unverbindlich nach den voraussichtlichen Kosten in Ihrem bertreffendem Fall. Das gibt Ihnen Sicherheit, für mich ist das selbstverständlich.
Um für Mandanten mehr Transparenz über die Rechtsanwaltskosten und ihrer Enstehung zu gewährleisten, werden Ihnen auf den folgenden Seiten nähere Informationen angeboten.
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Für Privatpersonen/Verbraucher: Es soll niemand aus finanzieller Not auf sein gutes Recht verzichten müssen: unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie einen Anspruch auf staatliche finanzielle Unterstützung (» Beratungs- oder » Prozesskostenhilfe).