Rechtsanwaltsgebühren:
Aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften sind Verfahren vor Gerichten (Prozessmandat, Vertretung vor Gerichten) nach den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes RVG zu berechnen.
Dadurch soll den Beteiligten gerade in schwierigen Situationen unangenehme Diskussionen über das Honorar erspart bleiben. Das RVG enthält Regelungen über die Gebühren, die jeder in Deutschland tätige Rechtsanwalt abrechnen kann oder sogar muss. Die Einhaltung wird von den örtlichen Rechtsanwaltskammern überwacht.
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren richten sich im zivilrechtlichen Bereich am Streitwert. Je höher der Streitwert und je umfangreicher die anwaltliche Tätigkeit, desto höher sind die Kosten.
Gerichtsgebühren:
Die Zivilgerichte verlangen die Gerichtskosten, sobald das Verfahren beginnt. Manchmal ist auch ein Vorschuss für Zeugen und Sachverständige fällig. Die Höhe der Gebühren richten sich auch hier nach dem Streitwert der Angelegenheit.
Hinweise:
- staatliche finanzielle Unterstützung erhalten Sie für Gerichtsverfahren in Form der » » Prozesskostenhilfe. Letztlich entscheidet bei der Prozesskostenhilfe das Gericht, das für das Verfahren zuständig ist. Das Gericht prüft hierzu Ihre finanzielle Bedürftigkeit und die Erfolgsaussichten der Klage. Ob Sie diese Hilfe bekommen, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen. Bringen Sie daher alle notwendigen Unterlagen wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Sozialhilfebescheid, Mietvertrag etc. mit, mit denen der Rechtsanwalt die finanzielle Bedürftigkeit abschätzen kann.
- Wenn Sie den Prozess gewinnen, muss der Verlierer Ihnen diese Kosten erstatten. Die im Zivil-Prozess obsiegende Partei hat in der Regel einen gesetzlichen Anspruch gegen den unterlegenen Prozeßgegner auf Erstattung der Anwaltskosten. Praktisch besonders wichtige Ausnahme hierzu: Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz hat man auch dann, wenn man den Prozeß gewinnt, keinen Anspruch auf Erstattung seiner Anwaltskosten (§ 12a Abs.1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz). Sinn dieser Ausnahmeregelung ist, den meist finanziell schwächeren Arbeitnehmer nicht mit dem Risiko zu belasten, im Falle des Unterliegens auch noch die Anwaltskosten des Arbeitgebers tragen zu müssen.
- In Verfahren vor den Landgerichten, vor Gerichten eines höheren Rechtzugs und in den meisten Familiensachen ist man prozessual gezwungen, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.