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Rechtsanwaltsgebühren:
Aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften sind Verfahren vor Gerichten (Prozessmandat, Vertretung vor Gerichten) nach den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes RVG zu berechnen.

Dadurch soll den Beteiligten gerade in schwierigen Situationen unangenehme Diskussionen über das Honorar erspart bleiben. Das RVG enthält Regelungen über die Gebühren, die jeder in Deutschland tätige Rechtsanwalt abrechnen kann oder sogar muss. Die Einhaltung wird von den örtlichen Rechtsanwaltskammern überwacht.

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren richten sich im zivilrechtlichen Bereich am Streitwert. Je höher der Streitwert und je umfangreicher die anwaltliche Tätigkeit, desto höher sind die Kosten.

Gerichtsgebühren:
Die Zivilgerichte verlangen die Gerichtskosten, sobald das Verfahren beginnt. Manchmal ist auch ein Vorschuss für Zeugen und Sachverständige fällig. Die Höhe der Gebühren richten sich auch hier nach dem Streitwert der Angelegenheit.

Hinweise: