• In der Regel erhält der Geschädigte von den Versicherungen nur das, was er geltend macht, nicht etwa das, was ihm nach dem Gesetz und der Rechtssprechung zusteht. Hierbei handelt es sich insbesondere um die häufig "vergessenen" Positionen Wertminderung, Nutzungsausfall, Auslagenpauschale usw. Unfallgeschädigte, die direkt durch einen Anwalt vertreten werden, erzielen jedoch regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz (ggf. Schmerzensgeld) als Betroffene, die die Regulierung mit den Versicherungen selbst in die Hand nehmen.
Nehmen sie also gleich von Beginn an anwaltliche Hilfe in Anspruch.
Ich biete einen ersten und zeitnahen Besprechungstermin unverzüglich an:
Tel. 07531 3698470
• Anwaltshonorar: Wenn Ihr Unfallgegner schuld ist, muss dessen Versicherer die Anwaltskosten zahlen. Aber auch wenn das nicht der Fall ist haben viele ein völlig falsches Bild: fragen Sie mich gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für mich selbstverständlich. Bei Verkehrsunfällen sind die Anwaltskosten im Regelfall ohnehin von der gegnerischen Versicherung zu zahlen. Ich sage Ihnen außerdem, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.
• Der beste Ratschlag für die Verkehrskontrolle lautet: ruhig bleiben und schweigen. Wer ertappt wird, spart sich besser dumme Ausreden. Auf Fragen der Polizei antwortet man daher am besten ruhig und überlegt. Mit Ausreden gerät man unter Umständen in ernste Schwierigkeiten, die vermeintliche Entschuldigung kann die ganze Angelegenheit verschlimmern. Besser schweigen, frühzeitig einen Anwalt einschalten und in Rücksprache mit ihm eine "Einlassung zur Sache" eingeben.
Hinweis: Das auf dieser Website angebotene Material und die darin wiedergegebenen Meinungen dienen nur der allgemeinen Information und stellen keinerlei Rechtsauskunft sowie keinen Ersatz für eine fachliche auf die konkreten Umstände des Einzelfalls bezogene Beratung dar.
Rechtsanwalt Ömer Ç. Tütüncü (Konstanz).