Die Beitreibung von Forderungen in Deutschland gehört zu meinen selbstverständlichen Aufgaben und Kompetenzen.
Dies gilt speziell für den türkisch-deutschen Rechtsverkehr. Anwaltliche Unterstützung für Gläubige aus der Türkei ist hier wegen der Entfernung, der anderen Sprache und anderer Mentalitäten von großer Bedeutung, die manche Schuldner gerne als Heimvorteil nutzen.
Wer sich einen türkischen Titel geholt, also ein rechtskräftiges Urteil eines türkischen Gerichts gegen einen Gegner mit Vermögen in der Bunderepublik Deutschland verschafft hat, kann sich das türkische Urteil in Deutschalnd anerkennen oder für vollstreckbar erklären lassen. Dann ist der Weg in die deutsche Zwangsvollstreckung frei.
Alternativ besteht auch für Gläubiger in der Türkei die Möglichkeit, sich einen Titel in Deutschland im Rahmen eines Mahnverfahrens oder streitigen Gerichtsverfahrens zu verschaffen, mit welchem die Zwangvollstreckung in Deutschland eingeleitet werden kann.
In allen Fällen sollte man bereits vor Einleitung eines Verfahrens wissen, ob und wo der Schuldner Vermögen hat, auf das man letztlich zugreifen kann.
Kosten: Je nach Einzelfall können Pauschalvereinbarungen, Abrechnung nach dem deutschen Rechtsanwaltsgebührengesetz oder Vereinbarungen nach Aufwand erfolgen.
Mehr dazu können Sie im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs erfahren.