Verkehrsrecht | Unfallregulierung - Rechtsanwalt | Avukat TŰTŰNCŰ

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LEISTUNGEN
Grűnes Licht fűr Ihr gutes Recht.
OHNE UMWEGE.
Sachschäden und Personenschäden
UNFALLREGULIERUNG



Ich berate und vertrete Sie bei allen Fällen rund um die Mobilität im Straßenverkehr. Ob gegenüber Unfallgegner, Versicherung oder Behörden:


  • Unfallregulierung mit der Versicherung
  • Prüfung und Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall
  • Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten oder Entzug der Fahrerlaubnis
  • Streitigkeiten nach einem Fahrzeugkauf


Die Erfahrung zeigt: Unfallgeschädigte die durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz und Schmerzensgeld als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.




NACH DEM UNFALL
  • Niemals vor Ort Ihre Schuld eingestehen!
  • Die Unfallregulierung nicht von Dritten abnehmen lassen!
  • ...

MIETWAGEN oder NUTZUNGSAUSFALLENTSCHÄDIGUNG
Der Geschädigte kann sich für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen nehmen und die Kosten von Unfallverursacher zurückverlangen ...  
Kostenloses Erstgespräch inkl. Ersteinschätzung:
Nehmen Sie also gleich zu Beginn an anwaltliche Hilfe in Anspruch. Mein Ziel ist es, die Schadensbearbeitung so angenehm wie möglich zu gestalten. Speziell in Verkehrssachen biete ich daher einen ersten und zeitnahen Besprechungstermin unverzüglich an.

Kennen Sie Ihre Rechte? Alle?
Hierbei handelt es sich beispielhaft um die häufig vergessenen Positionen Nutzungsausfall, Wertminderung, Auslagenpauschale oder der speziellen Abrechnungsmethode des Quotenvorrechts: Wenn der Unfall teilweise selbst- und fremdverschuldet war, kommt für vollkaskoversicherte Geschädigte das sogenannte „Quotenvorrecht“ ins Spiel. Dadurch können Forderungen sowohl gegen die Kaskoversicherung als auch gegenüber dem Unfallgegner geltend gemacht werden. Bei dieser Kombination erhält man in Fällen teilweiser Mitschuld deutlich höheren Schadenersatz, als wenn man nur die gegnerische Haftpflichtversicherung oder nur die eigene Kaskoversicherung in Anspruch nimmt.
IHRE RECHTE IM SCHADENSFALL
UNFALL IM EU-AUSLAND (und Schweiz)
Ist man mit einem deutschen Fahrzeug im EU-Ausland in einen Unfall verwickelt, den das ausländische Fahrzeug verschuldet hat, sind die Ansprüche auch in Deutschland regulierbar ...

ANWALTSKOSTEN?

Wenn Ihr Unfallgegner schuld ist, muss dessen Versicherer die Anwaltskosten zahlen. Selbst wenn Sie sich mit dem Unfallgegner darüber einig sind, dass Sie keinerlei Schuld tragen, dürfen Sie dennoch einen Anwalt einschalten und es werden Ihnen die Anwaltskosten erstattet. Aber auch wenn das nicht der Fall ist, haben viele ein völlig falsches Bild: fragen Sie mich gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für mich selbstverständlich.  

Kurz:
  • Sind Sie schuldlos, übernimmt in der Regel die gegnerische Haftpflicht die anfallenden Kosten also inkl. Ihrer Anwaltskosten
  • Haben Sie eine Teilschuld, werden die Kosten auch nur anteilig von der Versicherung übernommen.
  • Wenn Sie eine VerkehrsRechtsschutzversicherung haben, sind derartige Kosten von vornherein abgedeckt.
Ein Einspruch gegen den Bussgeledbescheid kann sich lohnen
Bußgeldbescheid - Fahrerlaubnis


Ordnungswidrigkeiten sind Alltagsdelikte, die jedem und immer wieder im Verkehr passieren. Die Straßenverkehrsordnung ist ein Text, dem man sich kaum entziehen kann. Sobald man das Haus verlässt, ist man Teil dieses Regelwerks. Man braucht weder Auto noch Fahrrad, um verkehrsrechtlich relevant zu sein. Genauso massenhaft werden sie von den Behörden abgefertigt und ebenso zahlreich sind die Verteidigungsmöglichkeiten gegen verhängte Bußgelder oder Fahrverbote. Denn, wo gemessen wird, gibt es auch Messfehler, etwa beim Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen oder Abstandsmessungen.

Der Anwalt kann oft weiterhelfen technische Fehler aufzuspüren, oder sei es nur formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen. Akzeptieren Sie daher keinen Bußgeldbescheid voreilig. Denken Sie daran: Sie können die Normen des Gerichtsverfahrens nicht im Einzelnen kennen. Der beste Ratschlag für die Verkehrskontrolle:


  

ruhig blieben und schweigen



schweigen [hochdeutsch]
schwy•ge [alemannisch]
sus•mak [türkisch]
starkes Verb

Bedeutung:
1.  nicht reden; nicht antworten; kein Wort sagen
2. nicht tönen, keine Klänge, Geräusche [mehr] hervorbringen
Reden Sie nicht mit der Polizei. Wer ertappt wird, spart sich besser dumme Ausreden. Mit Ausreden gerät man unter Umständen erst Recht in ernste Schwierigkeiten, die vermeintliche Entschuldigung kann die ganze Angelegenheit verschlimmern. Besser schweigen, frühzeitig den Anwalt einschalten.  Der Anwalt kann umfassende Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen (§ 147 StPO, § 49 OWiG) und hiernach einschätzen, ob Mess- oder Formfehler bestehen, ob und welche Verteidigung zweckmäßig ist.

Zur Aussage sind Sie keinesfalls verpflichtet.
Als Betroffener sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen oder auch nur den Anhörungsbogen zurück zu senden. Es besteht zwar eine bußgeldbewährte Pflicht (§ 111 OWiG) zur Angabe der Personalien (= Name, Anschrift, Geburtsdaten). Dies gilt aber nur, wenn die Personalien der Bußgeldbehörde nicht oder nur zum Teil bekannt sind. Aber auch dann müssten sie nur Angaben zu Ihren Personalien machen. Seien Sie sich gewiss: Sofern Sie in vollem Umfang ihr Schweigerecht ausüben, darf das Schweigen nicht zu Ihrem Nachteil, erst recht nicht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Wenn Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid/Fahrverbot wehren wollen
Lassen Sie schwerwiegende Verkehrsverstöße, die Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot nach sich ziehen, überprüfen. Solange es aber bei einem kleinen Verwarnungsgeld bleibt, darf man sich ärgern, bezahlen und kann dann die Sache eigentlich sogleich wieder vergessen.
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt, wurden geblitzt oder von der Polizei angehalten?
Der Ablauf:
  1. Schweigen. Machen Sie, wenn überhaupt nötig, nur Angaben zu den Personalien (= Name, Anschrift, Geburtsdaten).
  2. Anhörungsbogen. Bevor ein Bußgeld/Fahrverbot festgesetzt wird, kommt in der Regel zuerst per Post der Anhörungsbogen. Sind Ihre Personalien auf dem Anhörungsbogen korrekt, müssen Sie diesen nicht ausfüllen und nicht zurückschicken, also auch hier: schweigen. Sie sollten am besten bereits mit Erhalt des Anhörungsbogens gleich einen Termin für das anwaltliche Erstgespräch vereinbaren, um das weitere Vorgehen mit dem Anwalt zu koordinieren und, falls vorhanden, eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung einzuholen. Zugleich kann die Akteneinsicht beantragt werden. Erst wenn der Anwalt den vollständigen Inhalt der Akte kennt, kann er beurteilen, ob eine Verteidigung sinnvoll ist oder nicht.
  3. Bußgeldbescheid. Nach dem Anhörungsbogen wird die Behörde einige Tage später entscheiden müssen, ob und gegen wen nun ein Bußgeldbescheid erlasssen werden soll. In aller Regel wird vor Ablauf der Verjährungsfrist ein Bußgeldbescheid erlassen, der Ihnen förmlich zugestellt wird. Der Zusteller füllt eine Urkunde aus, auf der er den Zeitpunkt der Zustellung vermerkt. Damit kann die Behörde den Zugang später nachweisen.  
  4. Einspruch. Gegen den Bußgeldbescheid haben Sie das Recht Einspruch bei der Bußgeldbehörde zu erheben. Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen nach Zugang des Bußgeldbescheids. Spätestens mit Zugang des Bußgeldbescheides sollten Sie sich daher entschieden haben, ob Sie eine anwaltliche Überprüfung wünschen oder nicht.
  5. Gerichtsverfahren. Lässt sich die Bußgeldbehörde nicht umstimmen und nehmen Sie den Einspruch nicht zurück, wird das  Verfahren  über  die  Staatsanwaltschaft  an  das  zuständige  Amtsgericht  abgegeben.

ANWALTSKOSTEN ?


Im Vorteil ist, wer eine Verkehrs­rechts­schutz­versicherung hat, die für die Kosten des Rechts­streits aufkommt. Wenn Sie daher eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, sind die Anwaltskosten und sonstigen Verfahrenskosten (Sachverständigenkosten, Zeugenauslagen etc.)  von vornherein abgedeckt.
Andernfalls muss gut überlegt werden ob es sich lohnt. In einem kostenlosen Erstgespräch kann ich Ihre Fragen zu den voraussichtlichen Kosten konkret beantworten.
Hier nur so viel: Eine professionelle Verteidigung gegen den Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, kann teuer werden.  Es  fallen  Kosten nicht nur für  den  Anwalt, sondern oft auch für ein Sachverständigengutachten an,  dazu  können Zeugenauslagen,  Gerichts-  und  Verfahrenskosten hinzukommen.  Auf  diesem  Wege  kommen schnell vierstellige Beträge zustande. Wenn diese Kosten nicht von einem Rechtsschutzversicherer übernommen werden, lohnt die Sache also nur in wenigen Fällen. Vor diesem Hintergrund sollten Sie als Verkehrsteilnehmer nicht zögern, eine Verkehrsrechtschutzversicherung abzuschließen um das Kostenrisiko für die Verteidigung gegen Bußgeldbescheide zu versichern. Mit Jahres­beiträgen deutlich unter 100 Euro ist Verkehrs­rechts­schutz sehr lohnend.




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EMAIL         post(at)anwaltskanzlei-oct.de
TEL    07531 / 36984-70       FAX    07531 / 36984-71

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