Aufgrund der rechtlichen Komplexität, des hohen Werts der betroffenen Angelegenheiten und nicht zuletzt der emotionalen Seite erfordert die Scheidung in besonderem Maße eine sorgfältige Beratung. Stets mit dem Ziel, dem Mandanten die bestmöglichen Ergebnisse zu liefern, immateriell als auch materiell.
UM ZU SCHÜTZEN. WAS IHNEN WICHTIG IST.
Meine familienrechtliche Tätigkeit zielt ebenfalls auf eine vorsorgende Beratung, insbesondere bei der Gestaltung von Eheverträgen und von Scheidungsfolgen-Vereinbarungen, mit denen das Streitpotenzial minimiert werden soll.
Bereit für den nächsten Schritt?Dann vereinbaren Sie einen ersten unverbindlichen Beratungstermin.
İNTERNATİONALES PRİVATRECHT
Die Zahl deutsch-tűrkischer Familiensachen nimmt in den letzten Jahren merklich zu. Speziell im Familienrecht mit Türkeibezug sind für die professionelle Beratung umfassende Kenntnise über das nationale und internationale Familienrecht, sowie dem türkischem Familienrecht erforderlich. Dann können selbst routinierte Juristen mit dem Problem zu kämpfen haben, dass deutsches und türkisches Familienrecht gleichzeitig anzuwenden ist.
Profitieren Sie von meinen langjährigen Erfahrungen in deutsch-türkischen Familiensachen.
erfrischende Transparenz
Zu den Kosten
Die Kosten sind günstiger, als Sie denken. Denn das Anwaltshonorar und die Gerichtsgebühren sind klar gesetzlich festgelegt:
im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG).
In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist dagegen jederzeit möglich.Ich berechne Ihnen jedoch stets nur die gesetzliche Gebühren, darauf können Sie vertrauen.
Bei Familiensachen bestimmtder jeweilige Verfahrenswert die Kosten. Je nachdem, ob Sie z.B. monatlichen Unterhalt iHv 100,00 EUR begehren oder 1.000,00 EUR.
Um Ihnen die Kosten mit einem Beispiel an einem einfachen Scheidungsverfahren (ohne Versorgungsausgleich, zB bei einer Kurzehe) zu veranschaulichen:
angenommen die Eheleute haben zusammen monatliche Einkünfte in Höhe von insgesamt 3.000,00 EUR. Hiernach würden für das Scheidungsverfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren 1.532,13 EUR (ink. USt.) und die Gerichtsgühren 444,00 EUR betragen.
Sollten neben der Scheidung noch weitere Regelungen getroffen werden (wie etwa Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Versorgungsausgleich etc.), dann erhöhen sich die jeweiligen Beträge entsprechend des zusätzlichen Verfahrenswertes.
In einem Erstgespräch kann ich Sie über die voraussichtlichen Kosten genaustens aufklären. Fragen Sie mich schon zu Beginn der Beratung danach.
Ich prüfe zudem stets, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben.
Verfahrenskostenhilfe?
Bei Geringverdienern, Arbeitslosen oder Bezieher von Sozialleistungen ist die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe möglich. Die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (PKH/VKH) soll Ihnen die Verfolgung oder Verteidigung Ihrer Rechte ermöglichen, wenn Sie die Verfahrenskosten aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht oder nur teilweise aufbringen können. Wenn Sie nun Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragen und erhalten, müssen Sie für die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten je nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entweder keine Zahlungen oder nur Teilzahlungen leisten.
Hilfe bei der Beantragung von PKH/VKH und Ausfüllen der Formulare erhalten Sie bei mir natürlich kostenlos.
Hier steht Ihnen das Antragsformular zum Download (PDF) zur Verfügung:
Ortak velâyet (Gemeinsames Sorgerecht) ve çocuklar ile birlikte Almanya`dan Türkiye’ye seyahat/tatil(TR)
Eşlerin ayrılma ve boşanma sürecinde bir vekilin müşterek çocuklar ile birlikte Almanya`dan yurtdışına seyahat yapmak isterse ve ortak velâyet devam ediyorsa ...